Neue Regelungen bei Buchungen unserer Ferienwohnung ab 04.03.2022
Mit der neuen Corona-Verordnung vom 23. Februar 2022 gilt die neue Corona-Verordnung__ab_4._Mrz_2022_-_Lesefassung. Damit verändern sich die Voraussetzungen für die Buchung unserer Ferienwohnung: Wir können wieder alle fünf Betten in unserer Ferienwohnung anbieten. Für die Beherbergung gilt §8b der neuen Verordnung: § 8 b Beherbergung (1) Die Nutzung einer Beherbergungsstätte sowohl in geschlossenen Räumen als auch […]