Neue Einschränkungen bei der Belegung unserer Ferienwohnung

Aufgrund neuer Verordnungen im Rahmen der CORONA-Bekämpfung, dürfen wir ab sofort Gäste, die aus touristischen oder privaten Gründen (Familienbesuche oder ähnlich) unsere Wohnung buchen möchten oder gebucht haben, nicht aufnehmen. Die entsprechenden Verordnungen der Bundesregierung Deutschland und des Landes Niedersachsen können Sie hier als pdf-Datei anschauen bzw. herunterladen:

Niederschsische_Verordnung_zu_Quarantnemanahmen_fr_Ein-_und_Rckreisende_zur_Eindmmung_des_Corona-Virus__Niederschsische_Quarantne-Verordnung__gltig_ab_09.11.2020_

Anordnung_BMG_2020-11-08

Für Besucher, die sich für Zwecke der Arbeit in der Region aufhalten müssen, gilt bei Anreisen aus allen Risikogebieten (Inland und Ausland) die so genannte Testpflicht. Die entsprechende Anordnung der Bundesriegung können Sie hier herunterladen: Anordnung_Testpflicht_2020-11-08

Gäste, die bereits gebucht haben und von diesen Restriktionen betroffen sind, brauchen die vereinbarte Miete nicht zu zahlen. Wir setzen uns im konkreten Fall auch mit Ihnen in Verbindung.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, die als Gesetze anzusehen sind

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