Buchungen nur unter bestimmten Voraussetzungen

Heute hat die Niedersächsische Landesregierung im Rahmen des Deutschland-weiten Corona-Lockdowns vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 eine neue Verordnung herausgegeben. Dadurch sind wir bis auf weiteres nicht in der Lage, Buchungen aus touristischen oder privaten Gründen vorzunehmen. Derzeit sind Übernachtungsangebote und Übernachtungen nur zu notwendigen Zwecken, wie zum Beispiel aus Anlass von Dienst- oder Geschäftsreisen, zulässig.

Die vollständige aktuelle Verordnung können Sie hier anschauen oder herunterladen:
20-12-15-Lesefassung_der_am_16.12._in_Kraft_tretenden_VO

Weiterhin weisen wir auf einen Link zu den häufig gestellten Fragen hin:
Reisen & Tourismus – Antworten auf häufig gestellte Fragen | Portal Niedersachsen

Wir wünschen allen unseren Gästen und allen, die sich für unsere Wohnung interessieren, trotzdem gesegnete und frohe Weihnachtstage.
Bitte schränken Sie Ihre Kontakte ein. So helfen wir alle, diese Pandemie zu überwinden.
Wir freuen uns zusammen mit Ihnen und Euch auf das neue Jahr 2021!

Elke und Eckhard Eilers

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