Neue Verordnung der niedersächsischen Landesregierung zur Belegung von Ferienwohnungen

Die Niedersächsische Landesregierung hat mit heutigem Tag (07.05.2020) die Belegung von Ferienwohnungen ab 11.05.2020 unter bestimmten Einschränkungen wieder gelockert, nachdem bisher eine touristische Belegung im Rahmen der Corona-Bekämpfung ausgeschlossen war.

„Zum 11.05.2020 soll der Übernachtungstourismus in weitgehend autarken Einrichtungen wieder möglich sein, also in Ferienwohnungen, Ferienhäuser, auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen sowie Bootsliegeplätzen. Zur Begrenzung des Gästevolumens ist vorgesehen, dass der „Gästeumschlag“ in Ferienwohnungen und Ferienhäusern nur alle sieben Tage erfolgen darf. Das bedeutet, dass eine Wohnung oder ein Haus innerhalb von 7 Tagen nur einmal vermietet werden darf, auch wenn die Mieter kürzer bleiben.[…]“

Was bedeutet Wiederbelegungsfrist?
„Bei Ferienwohnungen soll nach bisherigen Planungen ab dem 11. Mai gelten, dass nur alle sieben Tage neue Gäste kommen dürfen. Ein Zimmer oder eine Ferienwohnung darf also nur alle sieben Tage neu belegt werden. Möglich sind auch Belegungen von zum Beispiel vier Tagen. Dann müsste das Zimmer/die Wohnung noch drei Tage leer stehen und dürfte am achten Tage neu belegt werden. Damit wird der „Gästeumschlag“ reduziert und die Gefahr, dass mit immer neuen, ständig wechselnden Gästen die Infektionsgefahr steigt. Bei einer wöchentlichen Wechselroutine sind dann ein hoffentlich ausreichender Schutz und eine bessere Nachvollziehbarkeit gegeben. Die Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen gilt nur für Ferienwohnungen.[…]“

Können Personen, die im Sommer einen Urlaub in Niedersachsen gebucht haben, darauf hoffen, dort auch tatsächlich hinfahren zu können?
„Ja. Die bislang geplanten Lockerungen im Bereich Tourismus sehen bei weiterhin geringen Neuinfektionszahlen weitergehende Öffnungen noch vor dem Pfingstwochenende vor.“

Dürfen Gäste aus anderen Bundesländern nach Niedersachsen reisen? „Ja.“

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